Rechtsprechung / EuGH / Fünfte Kammer / 2009

EuGH Beschluss vom 26.03.2009 – C-146/08

Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2009:201

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Efkon AG trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 22. Januar 2007 in der Rechtssache T‑298/04 (Efkon/Parlament und Rat), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (ABl. L 166, S. 124) als unzulässig zurückgewiesen hat – Erfordernis, von der angefochtenen Handlung individuell betroffen zu sein – Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht – Dauer des Verfahrens vor dem Gericht

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Efkon AG trägt die Kosten.