Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Urteil vom 12.09.2007 – T-230/04

ECLI:EU:T:2007:259

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG der Kommission vom 4. Februar 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 40, S. 31), soweit in der Entscheidung bestimmte Ausgaben der Republik Finnland für Flächenbeihilfen in bestimmten Regionen wegen der Unzulänglichkeit der angewandten Überprüfungsregelung ausgeschlossen worden sind

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Republik Finnland trägt die Kosten.