Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Republik Finnland trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG der Kommission vom 4. Februar 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 40, S. 31), soweit in der Entscheidung bestimmte Ausgaben der Republik Finnland für Flächenbeihilfen in bestimmten Regionen wegen der Unzulänglichkeit der angewandten Überprüfungsregelung ausgeschlossen worden sind
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Republik Finnland trägt die Kosten.