Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Urteil vom 12.06.2007 – T-105/05

ECLI:EU:T:2007:170

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 (Sache R 240/2004‑1) wird aufgehoben. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und die Waterford Wedgwood plc tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Klägerin.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 (Sache R 240/2004‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Waterford Wedgwood plc und der Assembled Investments (Proprietary) Ltd

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 (Sache R 240/2004‑1) wird aufgehoben.

2 Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und die Waterford Wedgwood plc tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Klägerin.