Rechtsprechung / EuG / 2007
EuG Urteil vom 12.06.2007 – T-105/05
ECLI:EU:T:2007:170
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 (Sache R 240/2004‑1) wird aufgehoben. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und die Waterford Wedgwood plc tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Klägerin.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 (Sache R 240/2004‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Waterford Wedgwood plc und der Assembled Investments (Proprietary) Ltd
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 (Sache R 240/2004‑1) wird aufgehoben.
2 Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und die Waterford Wedgwood plc tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Klägerin.