Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2009
EuGH Urteil vom 07.05.2009 – C-398/07
Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2009:288
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Waterford Wedgwood plc trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. Juni 2007, Assembled Investments (Proprietary)/HABM und Waterford Wedgwood (T‑105/05), mit dem das Gericht die Entscheidung R 240/2004‑1 der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 aufgehoben hat, mit der die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die den Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke „WATERFORD“ für Waren der Klassen 3, 8, 11, 21, 24 und 34 zurückgewiesen hatte, aufgehoben wurde
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Waterford Wedgwood plc trägt die Kosten.