Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2009

EuGH Urteil vom 07.05.2009 – C-398/07

Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2009:288

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Waterford Wedgwood plc trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. Juni 2007, Assembled Investments (Proprietary)/HABM und Waterford Wedgwood (T‑105/05), mit dem das Gericht die Entscheidung R 240/2004‑1 der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 aufgehoben hat, mit der die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die den Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke „WATERFORD“ für Waren der Klassen 3, 8, 11, 21, 24 und 34 zurückgewiesen hatte, aufgehoben wurde

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Waterford Wedgwood plc trägt die Kosten.