Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Beschluss vom 23.04.2007 – T-30/03

ECLI:EU:T:2007:111

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission. Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Streithilfekosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung C (2002) 4370 final der Kommission vom 13. November 2002, keine Einwände gegen die dänischen steuerlichen Maßnahmen zu erheben, die für die Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission.

3 Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Streithilfekosten.