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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 23.04.2007 – T-30/03

ECLI:EU:T:2007:111

## Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission. Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Streithilfekosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung C (2002) 4370 final der Kommission vom 13. November 2002, keine Einwände gegen die dänischen steuerlichen Maßnahmen zu erheben, die für die Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission.

3 Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Streithilfekosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 23.04.2007 – T-30/03, ECLI:EU:T:2007:111

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2007-04-23/t-30-03

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