Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Beschluss vom 01.03.2007 – T-397/06

ECLI:EU:T:2007:68

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Maßnahme der EBLS vom 28. Juli 2006, neu gefasst am 6. Oktober 2006, hinsichtlich der Beurteilung des Wirkstoffs Haloxyfop‑R im Sinne der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) und auf Erlass anderer einstweiliger Anordnungen

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.