Leitsatz
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Maßnahme der EBLS vom 28. Juli 2006, neu gefasst am 6. Oktober 2006, hinsichtlich der Beurteilung des Wirkstoffs Haloxyfop‑R im Sinne der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) und auf Erlass anderer einstweiliger Anordnungen
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.