Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Beschluss vom 01.03.2007 – T-311/06

ECLI:EU:T:2007:67

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Für den vorliegenden Beschluss werden die Rechtssachen T‑311/06 R I, T‑311/06 R II, T‑312/06 R und T‑313/06 R verbunden. Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Aussetzung des Vollzugs der Handlungen der EBLS vom 28. Juli und 28. August 2006 in Bezug auf die Bewertung der Wirkstoffe Carbofuran, Carbosulfan und Benfuracarb im Sinne der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) sowie Erlass weiterer einstweiliger Anordnungen

Tenor§

Tenor§

1 Für den vorliegenden Beschluss werden die Rechtssachen T‑311/06 R I, T‑311/06 R II, T‑312/06 R und T‑313/06 R verbunden.

2 Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen.

3 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.