Rechtsprechung / EuG / 2006
EuG Urteil vom 22.11.2006 – T-282/04
ECLI:EU:T:2006:358
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 202, S. 35), soweit sie bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik ausschließt
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.