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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 22.11.2006 – T-282/04

ECLI:EU:T:2006:358

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 202, S. 35), soweit sie bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik ausschließt

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.