Rechtsprechung / EuG / 2006
EuG Beschluss vom 26.10.2006 – T-209/06
ECLI:EU:T:2006:336
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2006/522/EG der Kommission vom 25. Juli 2006 zur Änderung der Entscheidungen 2005/759/EG und 2005/760/EG mit Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza und zur Regelung der Verbringung von bestimmten lebenden Vögeln in die Gemeinschaft (ABl. L 205, S. 28) und auf Erlass jeder weiteren erforderlichen einstweiligen Anordnung
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.