nu:legal · recht.nulegal.eu

Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 26.10.2006 – T-209/06

ECLI:EU:T:2006:336

Leitsatz

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2006/522/EG der Kommission vom 25. Juli 2006 zur Änderung der Entscheidungen 2005/759/EG und 2005/760/EG mit Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza und zur Regelung der Verbringung von bestimmten lebenden Vögeln in die Gemeinschaft (ABl. L 205, S. 28) und auf Erlass jeder weiteren erforderlichen einstweiligen Anordnung

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.