Rechtsprechung / EuG / 2006
EuG Beschluss vom 19.09.2006 – T-80/05
ECLI:EU:T:2006:259
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Kläger tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/798/EU der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (ABl. L 382, S. 1) sowie der Entscheidung 2004/813/EG der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region (ABl. L 387, S. 1)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die Kläger tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.