Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Urteil vom 11.07.2006 – T-247/03

ECLI:EU:T:2006:198

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. April 2003 (Rechtssache R 998/2001‑1) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Miguel Torres SA und der Bodegas Muga SA.

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3 Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.