Rechtsprechung / EuG / 2006
EuG Urteil vom 11.07.2006 – T-247/03
ECLI:EU:T:2006:198
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. April 2003 (Rechtssache R 998/2001‑1) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Miguel Torres SA und der Bodegas Muga SA.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3 Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.