Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2007

EuGH Beschluss vom 24.09.2007 – C-405/06

Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2007:546

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Miguel Torres, S.A., trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2006, Torres/HABM und Bodegas Muga (T‑247/03), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. April 2003 (Sache R 998/2001–1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Miguel Torres, S.A., und der Bodegas Muga, S.A., abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Miguel Torres, S.A., trägt die Kosten.