nu:legal · recht.nulegal.eu

# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 09.01.2006 – T-177/05

ECLI:EU:T:2006:1

## Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der angeblich im Schreiben vom 28. Februar 2005, bestätigt im Schreiben vom 25. April 2005, enthaltenen Entscheidung der Kommission (Generaldirektion Haushalt), mit der diese Verhandlungen mit der Republik Finnland in dem nach Artikel 226 EG eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/2180 abgelehnt haben soll, in dem es um die unter Vorbehalt gestellte Zahlung der von Finnland zu entrichtenden rückwirkend erhobenen Zölle und Verzugszinsen hieraus von der Fälligkeit bis zur tatsächlichen Zahlung geht

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Republik Finnland trägt die Kosten.

---

Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 09.01.2006 – T-177/05, ECLI:EU:T:2006:1

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2006-01-09/t-177-05

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgebliche Fassung: curia.europa.eu
