Rechtsprechung / BVerwG / 5. Senat / 2019
BVerwG Beschluss vom 03.01.2019 – 5 B 36/18, 5 B 36/18 (5 C 1/19)
5. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2019:030119B5B36.18.0
VerwaltungsrechtVolltext
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2019-01-03/5-b-36-18-5-b-36-18-5-c-1-19#rd_1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2019-01-03/5-b-36-18-5-b-36-18-5-c-1-19#rd_2
Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Versetzung aus dienstlichen Gründen im Sinne des Trennungsgeldrechts anzunehmen ist, wenn die Versetzung von dem Beamten beantragt wurde.