Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2018

BVerwG Beschluss vom 07.08.2018 – 4 B 24/18, 4 B 24/18 (4 C 9/18)

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2018:070818B4B24.18.0

VerwaltungsrechtVolltext

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Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2018-08-07/4-b-24-18-4-b-24-18-4-c-9-18#rd_1

Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. In dem Revisionsverfahren wird voraussichtlich geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Vorhaben, die der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dienen, von § 246 Abs. 9 BauGB begünstigt werden, wenn ein privater Vorhabenträger ein solches Vorhaben verwirklichen möchte.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2018-08-07/4-b-24-18-4-b-24-18-4-c-9-18#rd_2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.