Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2018
BVerwG Beschluss vom 26.04.2018 – 2 B 2/18, 2 B 2/18 (2 C 5/18)
2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2018:260418B2B2.18.0
VerwaltungsrechtVolltext
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Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2018-04-26/2-b-2-18-2-b-2-18-2-c-5-18#rd_1
Die Beschwerde des Klägers ist begründet. Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 41 DiszG BE i.V.m. § 69 BDG und § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2018-04-26/2-b-2-18-2-b-2-18-2-c-5-18#rd_2
Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur weiteren Klärung der Frage beizutragen, wie bei Lehrern das außerdienstliche Dienstvergehen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften unter Berücksichtigung des sonstigen außerdienstlichen Verhaltens des Lehrers disziplinarrechtlich zu ahnden ist.