Rechtsprechung / BVerwG / 3. Senat / 2012

BVerwG Beschluss vom 25.06.2012 – 3 B 69/11, 3 B 69/11 (3 C 20/12)

3. Senat

VerwaltungsrechtVolltext

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Gründe§

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Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Sie wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben, Grund und Umfang des Einsichtsrechts eines Jagdgenossen in Akten und Bücher der Jagdgenossenschaft zu klären.