Rechtsprechung / BVerwG / 2012
BVerwG Beschluss vom 07.06.2012 – 20 F 7.11
ECLI:DE:BVerwG:2012:070612B20F7.11.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO am 7. Juni 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bumke und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Brandt beschlossen:
Auf Antrag des Antragstellers wird der Beschluss vom 18. April 2012 - BVerwG 20 F 7.11 - gemäß § 118 Abs. 1 VwGO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es in Rn. 1 statt „Zugang zu den vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen für die Länder Türkei, Iran, Togo, Irak und Russische Föderation“ heißt „Zugang zu allen vom Bundesamt geführten, bislang nicht zugänglichen Herkunftsländer-Leitsätzen“.