Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2012
BVerwG Beschluss vom 16.04.2012 – 7 VR 10.11
7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2012:160412B7VR10.11.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. April 2012 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen - Prozessbevollmächtigte ... wird beigeladen.
Gründe§
1 Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage (BVerwG 7 A 16.11 ) gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Unterweser und den Ausbau der Außenweser anzuordnen, richtet sich auch gegen die Pläne für die Vertiefung der hafenbezogenen Wendestelle und der Hafenzufahrt in Bremerhaven. Dies haben die Antragsteller nunmehr klargestellt. Trägerin des Vorhabens ist insoweit die Freie Hansestadt Bremen. Deshalb ist deren Beiladung notwendig (§ 65 Abs. 2 VwGO).