Rechtsprechung / BVerwG / 2011

BVerwG Beschluss vom 02.08.2011 – 1 WB 44.11

ECLI:DE:BVerwG:2011:020811B1WB44.11.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In dem Wehrbeschwerdeverfahren hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Frentz als Vorsitzende, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Eppelt und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Rothfuß am 2. August 2011 beschlossen:

Frau Oberstarzt ..., ..., ..., wird zum Verfahren beigeladen, weil sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann (zur entsprechenden Anwendung von § 65 Abs. 2 VwGO im Wehrbeschwerdeverfahren vgl. im Einzelnen: Beschluss vom 9. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 -).