Rechtsprechung / BVerwG / 8. Senat / 2011
BVerwG Beschluss vom 15.07.2011 – 8 C 6.10
8. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2011:150711B8C6.10.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert und die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hauser und Dr. Held-Daab beschlossen:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 wird dahingehend berichtigt, dass es im Vermerk über die Verkündung des Urteils sowie bei der Angabe des Entscheidungsdatums im Rubrum statt „23. März 2010“ lauten muss: „23. März 2011“.
Gründe§
1 Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 enthält im Verkündungsvermerk sowie im Datum der Entscheidung jeweils einen offenbaren Schreibfehler. Dieser war gemäß § 118 Abs. 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.