Rechtsprechung / BVerwG / 8. Senat / 2011

BVerwG Beschluss vom 15.07.2011 – 8 B 5.11

8. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2011:150711B8B5.11.0

VerwaltungsrechtVolltext

1 zitierte Normen Als PDF speichern

In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert und die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg und Dr. Held-Daab beschlossen:

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2011 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 118 Abs. 1 VwGO wie folgt berichtigt: Im Tenor muss es heißen: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über die Nichtzulassung der Revision gegen seinen Beschluss vom 5. November 2010 wird aufgehoben.