Rechtsprechung / BVerwG / 1. Senat / 2011

BVerwG Beschluss vom 01.07.2011 – 1 B 5/11, 1 B 5/11 (1 C 9/11)

1. Senat

VerwaltungsrechtVolltext

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Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2011-07-01/1-b-5-11-1-b-5-11-1-c-9-11#rd_1

Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2011-07-01/1-b-5-11-1-b-5-11-1-c-9-11#rd_2

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die Voraussetzungen für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem deutschen Staatsangehörigen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG angesichts einer sogenannten "hinkenden" Ehe weiter zu klären.