Rechtsprechung / BVerwG / 6. Senat / 2011

BVerwG Beschluss vom 19.04.2011 – 6 P 3.10

6. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2011:190411B6P3.10.0

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In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Dr. Möller beschlossen:

Das Ruhen des Verfahrens wird angeordnet.

Gründe§

1 Die Entscheidung beruht auf § 251 Satz 1 ZPO. Die Beteiligten haben die Anordnung beantragt. Diese ist zweckmäßig. Die Landesregierung hat unter dem 4. April 2011 beim Landtag Nordrhein-Westfalen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes eingebracht (LTDrucks 15/1644). Nach diesem Gesetzentwurf würde die im vorliegenden Verfahren umstrittene Kürzung des Freistellungskontingents im Bereich der Lehrkräfte entfallen (LTDrucks 15/1644 S. 62 f., 88). Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, so erledigt sich das vorliegende Verfahren.