Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2011

BVerwG Beschluss vom 17.01.2011 – 2 B 9/10, 2 B 9/10 (2 C 6/11)

2. Senat

VerwaltungsrechtVolltext

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Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2011-01-17/2-b-9-10-2-b-9-10-2-c-6-11#rd_1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen verzögerter Beförderung beizutragen.