Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2009
BVerwG Beschluss vom 23.07.2009 – 2 A 10.08
2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2009:230709B2A10.08.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Juli 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Heitz, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Burmeister und Buchheister beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Der Kläger hat seine Klage in der mündlichen Verhandlung mit Zustimmung der Beklagten zurückgenommen, so dass das Verfahren gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen war.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 2 GKG.
Herbert Dr. Heitz Thomsen