Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2009

BVerwG Beschluss vom 16.06.2009 – 7 A 6.09

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2009:160609B7A6.09.0

VerwaltungsrechtVolltext

Zitiert von 1 Entscheidungen 2 zitierte Normen Als PDF speichern

In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Juni 2009 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Guttenberger als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 97 000 € festgesetzt.

Gründe§

1 Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 29. Mai 2009 mit Einwilligung der Beklagten zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt der in dem außergerichtlichen Vergleich getroffenen Kostenübernahme durch die Beklagte. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.