Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 05.06.2007 – 4 A 1010.07

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:050607B4A1010.07.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Juni 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn und Dr. Jannasch beschlossen:

Das Verfahren des Klägers zu 242 wird abgetrennt und mit dem Verfahren BVerwG 4 A 1006.07 verbunden. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe§

1 Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO) des Verfahrens des Klägers zu 242 ist geboten, weil dieser mit Schriftsatz vom 9. Mai 2007 einen Antrag im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1006.07 gestellt hat.