Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 16.05.2007 – 4 A 1008.07

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:160507B4A1008.07.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Mai 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Jannasch und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp beschlossen:

Das Verfahren der Kläger zu 2 und 3 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1011.07 fortgeführt. Das Verfahren des übrigen Klägers wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe§

1 Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der mit Schriftsatz vom 23. April 2007 erklärten Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache geboten.