Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2007
BVerwG Beschluss vom 08.05.2007 – 4 A 1006.07
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:080507B4A1006.07.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. Mai 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn und Dr. Jannasch beschlossen:
Das Verfahren der Klägerin zu 30 wird abgetrennt und mit dem Verfahren BVerwG 4 A 1023.06 verbunden. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem gleichen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe§
1 Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO) des Verfahrens der Klägerin zu 30 ist geboten, weil diese mit Schriftsatz vom 5. März 2007 einen Antrag im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1023.06 gestellt hat.