Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 12.04.2007 – 4 A 1004.07

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:120407B4A1004.07.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. April 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Gatz und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp beschlossen:

Die Verfahren der Kläger zu 1, zu 2 und 3, zu 4, zu 5 und 6 sowie zu 7 werden abgetrennt und mit dem Verfahren BVerwG 4 A 1022.06 verbunden.

Gründe§

1 Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist geboten, weil die Kläger mit Schreiben vom 30. März 2007 Klageanträge im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1022.06 gestellt haben.