Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 24.01.2007 – 4 B 24.06

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:240107B4B24.06.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Januar 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn und Gatz beschlossen:

Das Verfahren der Klägerinnen zu 7, 8 und 9 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 B 3.07 fortgeführt. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe§

1 Die Abtrennung des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, nachdem die Klägerinnen zu 7 bis 9 die Klage zurückgenommen haben (§ 93 VwGO).