Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2007
BVerwG Beschluss vom 15.01.2007 – 4 A 6.05
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:150107B4A6.05.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Januar 2007 durch Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Gatz und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp beschlossen:
Das Verfahren der Kläger zu 5 und 6 wird abgetrennt und erhält das Aktenzeichen BVerwG 4 A 1.07 . Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe§
1 Die Kläger zu 5 und 6 haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 4. Januar 2007 zurückgenommen. Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des Verfahrens insoweit ist deshalb geboten.