Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2006
BVerwG Beschluss vom 12.12.2006 – 4 A 1023.06
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:121206B4A1023.06.0
VerwaltungsrechtVolltext
Zitiert 1 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn und Dr. Jannasch beschlossen:
Das Verfahren der Kläger zu 1919 und 1920 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1070.06 fortgeführt. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe§
1 Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist aufgrund der im Schriftsatz vom 27. November 2006 formulierten Anträge und der teilweisen Klagerücknahme geboten.