Rechtsprechung / BVerwG / 6. Senat / 2006

BVerwG Beschluss vom 18.07.2006 – 6 B 10.06

6. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:180706B6B10.06.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juli 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hahn und Vormeier beschlossen:

Der Tenor des Beschlusses des Senats vom 16. März 2006 wird dahin berichtigt, dass die Beteiligten die Gerichtskosten zu je 1/3 und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen.

Gründe§

1 Der Beschluss des Senats vom 16. März 2006 ist aus den Gründen des den Beteiligten bekannten Anhörungsschreibens des Senats vom 20. Juni 2006 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Sinne von § 122 Abs. 1 i.V.m. § 118 Abs. 1 VwGO in der aus dem Tenor ersichtlichen Weise zu berichtigen.