Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2006

BVerwG Beschluss vom 14.03.2006 – 4 A 1011.05

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:140306B4A1011.05.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der senatb1 \* MERGEFORMAT 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 14. März 2006 SET senatb1 "4. Senat" 4. Senat durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a , Prof. Dr. R o j a h n SET ri1b1 "Dr. Paetow" Dr. Paetow SET ri2b1 "Halama" Halama und G a t z beschlossen:

Das Verfahren des Klägers zu 710 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1017.06 fortgeführt. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe§

Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist hinsichtlich des Klägers zu 710 wegen der Rücknahme seiner Klage geboten.