Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2006
BVerwG Beschluss vom 03.02.2006 – 4 A 1075.04
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:030206B4A1075.04.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. Februar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w , den Richter am Bundesverwaltungsgericht G a t z und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. P h i l i p p beschlossen:
Das Verfahren der Klägerin zu 26 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1014.06 fortgeführt. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe§
1 Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist wegen der Rücknahme der Klagen geboten.