Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2005
BVerwG Beschluss vom 07.09.2005 – 4 A 1040.04
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2005:070905B4A1040.04.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. September 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w und die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a und Prof. Dr. R o j a h n beschlossen:
Die Verfahren der Kläger zu 9 und 11 werden abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1012.05 fortgeführt. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe§
1 Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist wegen der als Rücknahme der Klagen zu verstehenden Erklärung im Schriftsatz vom 9. August 2005 geboten.