Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2005
BVerwG Beschluss vom 15.08.2005 – 4 A 2001.05
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2005:150805B4A2001.05.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. August 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w , den Richter am Bundesverwaltungsgericht G a t z und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. P h i l i p p beschlossen:
Das Verfahren der Kläger zu 4, 5, 6 und 7 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 4 A 2009.05 fortgeführt. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe§
1 Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der Rücknahme ihrer Klage geboten.