Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2005

BVerwG Beschluss vom 11.05.2005 – 4 A 1014.04

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2005:110505B4A1014.04.0

VerwaltungsrechtVolltext

1 zitierte Normen Als PDF speichern

In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Mai 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w und die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a und Prof. Dr. R o j a h n beschlossen:

Das Verfahren des Klägers zu 1116 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1006.05 fortgeführt. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe§

Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der Rücknahme ihrer Klage geboten.