Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2005

BVerwG Beschluss vom 21.03.2005 – 4 A 1006.04

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2005:210305B4A1006.04.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. März 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w und die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a und G a t z beschlossen:

Die Verfahren der Kläger 19 und 20, 45, 60 werden abgetrennt und mit dem Verfahren BVerwG 4 A 1078.04 verbunden.

Gründe§

Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist geboten, weil nur für diese Kläger ("Aktivkläger") das Verfahren aktiv weiter betrieben werden soll.