Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2005
BVerwG Beschluss vom 22.02.2005 – 4 A 1014.04
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2005:220205B4A1014.04.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Februar 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w und die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a und Prof. Dr. R o j a h n beschlossen:
Das Verfahren der Kläger 594 und 595 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1004.05 fortgeführt. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe§
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist wegen der Rücknahme ihrer Klage geboten.