Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2004
BVerwG Beschluss vom 21.12.2004 – 4 A 1006.04
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2004:211204B4A1006.04.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Dezember 2004 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a , Prof. Dr. R o j a h n und G a t z beschlossen:
Das Verfahren der Klägerin zu 11 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1077.04 fortgeführt. Die Verfahren der Kläger zu 1, 10, 14 und 15, 31 und 32, 50 und 51 werden abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1078.04 fortgeführt.
Gründe§
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist hinsichtlich der Klägerin zu 11 wegen der Rücknahme ihrer Klage, hinsichtlich der im neuen Verfahren BVerwG 4 A 1078.04 zusammengefassten Kläger deshalb geboten, weil nur für diese Kläger ("Musterkläger") das Verfahren aktiv weiter betrieben werden soll.