Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2004
BVerwG Beschluss vom 16.11.2004 – 4 A 1006.04
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2004:161104B4A1006.04.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. November 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w und die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a und Prof. Dr. R o j a h n beschlossen:
Das Verfahren der Klägerin zu 7. wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1074.04 fortgeführt. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe§
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens hinsichtlich der Klägerin zu 7 war wegen der Rücknahme ihrer Klage geboten.