Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2025

BVerfG Beschluss vom 03.11.2025 – 2 BvC 8/25

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20251103.2bvc000825

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2025-11-03/2-bvc-8-25#rd_1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 13. August 2025 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.